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   VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500   

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VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500 (https://dejure.org/2020,29027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2020 - 24 BV 18.2500 (https://dejure.org/2020,29027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 (https://dejure.org/2020,29027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2; BJagdG § 17 Abs. 1 u. 3; RuStAG Stand 1913 § 4 Abs. 1; StAG § 33 Abs. 3 u. 5
    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und Ablehnung der Verlängerung eines Jagdscheins

  • rewis.io

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und Ablehnung der Verlängerung eines Jagdscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
    Nach dieser Ansicht sichert allein dieser Ausweis dem Ausweisinhaber die volle Rechtsfähigkeit als Grundrechtsträger zu (vgl. zum Ganzen: OVG RhPf, U.v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 - juris Rn. 36; OVG NRW; B.v. 26.6.2019 - 20 B 822/18 - juris Rn. 49).

    Das Gleiche gilt für die Angabe seiner Abstammung gemäß § 4 Abs. 1 RuStAG, Stand 1913 (vgl. auch OVG RhPf, U.v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 - juris).

  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 21 CS 17.2310

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Anhängers der sog. Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
    Der Kläger hat im Zusammenhang mit seinem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises ein Vokabular benutzt und Angaben gemacht, die für die sogenannte "Reichsbürgerbewegung" typisch sind und deshalb seine entsprechende ideologische Ausrichtung nahelegen (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2018 - 21 CS 17.2310).

    Den - wiederholten - Erklärungsversuch des Klägers, er sei lediglich "in die Falle des Internets getappt" und habe sich, indem er eine dort verfügbare Ausfüllanleitung ohne weitere Nachprüfung übernommen habe, zwar "geradezu dumm", nicht aber ideologisch motiviert verhalten, hat der Verwaltungsgerichtshof schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 21 CS 17.2310) - wie auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil - für eine Schutzbehauptung und nicht glaubhaft gehalten.

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
    Da dieses, von außen wahrnehmbare Verhalten des Klägers nach den oben genannten Erkenntnissen auf eine ideologische Nähe zur Reichsbürgerbewegung schließen lässt und es sich bei einer inneren Einstellung bzw. Geisteshaltung um Umstände handelt, die in die "Sphäre" des jeweiligen Betroffenen fallen (vgl. dazu: BVerwG, U. v. 8.5.1984 - 9 C 141/83 - NVwZ 1985, 36), wäre es Sache des Klägers gewesen, die von ihm selbst hervorgerufenen, berechtigten Zweifel im Hinblick auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu entkräften, zumal die Beteiligten an der Erforschung des Sachverhalts mitwirken müssen (§ 86 Abs. 1 Satz 1 HS 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, vor allem aus dem Grund waffenrechtlich unzuverlässig sind, weil sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negieren, deren Rechtssystem ablehnen und sich nicht verpflichtet fühlen, den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen Folge zu leisten (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, vor allem aus dem Grund waffenrechtlich unzuverlässig sind, weil sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negieren, deren Rechtssystem ablehnen und sich nicht verpflichtet fühlen, den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen Folge zu leisten (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, vor allem aus dem Grund waffenrechtlich unzuverlässig sind, weil sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negieren, deren Rechtssystem ablehnen und sich nicht verpflichtet fühlen, den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen Folge zu leisten (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, vor allem aus dem Grund waffenrechtlich unzuverlässig sind, weil sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negieren, deren Rechtssystem ablehnen und sich nicht verpflichtet fühlen, den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen Folge zu leisten (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - 20 B 822/18

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässsigkeit; Anordnungen zur

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
    Nach dieser Ansicht sichert allein dieser Ausweis dem Ausweisinhaber die volle Rechtsfähigkeit als Grundrechtsträger zu (vgl. zum Ganzen: OVG RhPf, U.v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 - juris Rn. 36; OVG NRW; B.v. 26.6.2019 - 20 B 822/18 - juris Rn. 49).
  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 8 S 23.525

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Verdacht auf Anhängerschaft zur

    Die Beantragung eines solchen Staatsangehörigkeitsausweises durch "Reichsbürger" beruht darauf, dass in der Szene die Behauptung kursiert, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung vom 22. Juli 1913 sei unverändert gültig und daher müsse man, um der Staatenlosigkeit und dem damit einhergehenden "Sklavenstatus" zu entgehen, nach den damaligen Gesetzen einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (vgl. etwa BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    In die gleiche Richtung weisen u.a. die Einlassungen, ob damit übereingestimmt werde, dass die suggerierte Staatsangehörigkeit "deutsch" keine deutsche Staatsangehörigkeit sei, Deutsche gemäß "ius sanguinis" nach Abstammungsprinzip in den Grenzen von vor 1914 einen Familiennamen besäßen bzw. zwischen dem Namen eines Menschen (Lebewesen) und dem Namen einer Person (Sache) ein rechtsrelevanter Unterschied bestehe (vgl. auch etwa BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 10.7.2019 - M 7 K 17.910 - juris Rn. 46 f.; Verfassungsschutzbericht Bayern 2022, S. 246 f.; Süddeutsche Zeitung, "Die wirre Welt der "Reichsbürger"", 20. Oktober 2016, abrufbar unter: www.sueddeutsche.de/bayern/georgensgmuend-die-wirre-welt-der-reichsbuerger-1.3214590, Stand: 5. Juli 2023).

    Dies und die hierauf aufbauenden Einlassungen u.a. zum Wahlrecht und Meldewesen stellen die Verfolgung eines ideologischen, für die "Reichsbürgerbewegung" typischen Zieles dar, wonach nur die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises, eine volle Rechtsfähigkeit als "Bürger mit bürgerlichen Rechten" zusichere (vgl. auch BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 13).

    Überdies handelt es sich bei der inneren Einstellung bzw. Geisteshaltung um Umstände, die in die "Sphäre" des Betroffenen fallen (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris).

    Lässt ein von außen wahrnehmbares Verhalten des Antragstellers nach den zugrunde gelegten Erkenntnissen eine ideologische Nähe zur "Reichsbürgerbewegung" erkennen, so ist es Sache des Antragstellers, die von ihm hervorgerufenen, berechtigten Zweifel im Hinblick auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu entkräften, zumal er an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken hat, insbesondere, da es sich bei einer inneren Einstellung bzw. Geisteshaltung um Umstände handelt, die in die "Sphäre" des Antragstellers fallen (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 16).

    Insbesondere hat sich das Gericht einen Eindruck davon zu verschaffen, inwieweit diese Verhaltensweisen aufgeklärt oder auch verschleiert bzw. bagatellisiert werden (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2021 - 11 LA 69/21

    Anhörung; Bestimmtheit; Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913;

    Davon ausgehend fehlt Personen, die der sog. Reichsbürgerszene zuzuordnen sind, grundsätzlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, a.a.O., juris, Rn. 8 ff.; Senatsbeschl. v. 1.12.2017 - 11 ME 424/17 -, V.n.b.; Senatsbeschl. v. 5.6.2019 - 11 LA 114/19 -, V.n.b.; Thüringisches OVG, Beschl. v. 28.1.2021 - 3 EO 316/20 -, juris, Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.5.2021 - 24 ZB 20.594 -, juris, Rn. 3; derselbe, Urt. v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 -, juris, Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 33 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.9.2017 - 20 B 339/17 -, juris, Rn. 17; Hessischer VGH, Beschl. v. 20.6.2018 - 4 B 1090/18 -, juris, Rn. 5; VG Gera, Urt. v. 16.2.2021 - 4 K 962/20 Ge -, juris, Rn. 34; VG Leipzig, Beschl. v. 20.1.2021 - 3 L 889/20 -, juris, Rn. 39 f.; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21

    Waffenrecht; absolute Unzuverlässigkeit bei Reichsbürgernähe; Interessenabwägung

    Gelingt ihm das nicht, liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (BayVGH, Urt. v. 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 -, juris Rn. 14 und 16 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 8. Mai 1984 - 9 C 141.83 - NVwZ 1985, 36).

    Den ideologischen Hintergrund bildet jeweils eine ablehnende Haltung gegenüber der Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems, als deren Folge den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation abgesprochen oder die geltende Rechtsordnung negiert werden (vgl. zum ideologischen Hintergrund der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises auch BayVGH, Beschl. v.30. Juli 2020 a. a. O. Rn. 13 m. w. N.).

    Dieser wird dann unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen haben, ob sämtliche Voraussetzungen dafür vorliegen und eine entsprechende Wiedererteilung in Betracht kommt (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 -, juris Rn. 21).

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    Die Zweifel an der Zuverlässigkeit hat der Kläger auch in der mündlichen Verhandlung nicht entkräften können (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 -, juris, Rn. 16).
  • VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 19.1363

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Soweit ihm dies nicht gelingt, liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500).

    Aus diesem Verhalten einen Rückschluss auf die Zugehörigkeit zur Szene der Reichsbürgerschaft zu ziehen, ist nach Ansicht des Senats nicht zu beanstanden, da Personen aus dem Umfeld der Reichsbürgerbewegung unter anderem dafür bekannt sind, dass sie sich gegenüber Behörden explizit auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 beziehen und vielfach die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen, da in der Reichsbürgerszene die Behauptung kursiert, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung vom 22. Juli 1913 sei unverändert gültig (BayVGH, B.v. 30.7.2020, a.a.O., mit Verweis auf OVG RhPf., U.v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 - juris Rn. 36 und OVG NRW, B.v. 26.6.2019 - 20 B 822/18 - juris Rn. 49).

    Da dieses, von außen wahrnehmbare Verhalten des Klägers auf eine ideologische Nähe zur Reichsbürgerbewegung schließen lässt und es sich bei einer inneren Einstellung bzw. Geisteshaltung um Umstände handelt, die in die Sphäre des jeweiligen Betroffenen fallen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 8.5.1984 - 9 C 141/83 - NVwZ 1985, 36), wäre es Aufgabe des Klägers gewesen, die von ihm selbst hervorgerufenen, berechtigten Zweifel im Hinblick auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu entkräften (BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - UA Rn. 16).

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist insoweit der Erlass des Widerrufsbescheids (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 11).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist insoweit ebenfalls der Erlass des Widerrufsbescheids (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 11).

  • VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 1 K 19.9

    Widerruf einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung wegen Zugehörigkeit zur

    Das Gericht geht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Zuverlässigkeit im Waffenrecht davon aus, dass bei der Verwendung von Vokabular, das für die Reichsbürgerbewegung typisch ist, eine ideologische Ausrichtung naheliegt (BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - Rn. 15).

    c) Der BayVGH führt in seinem Urteil vom 30.7.2020 (24 BV 18.2500 - Rn. 16) aus, dass bei einem nach außen wahrnehmbaren Verhalten, das auf ideologische Nähe zur Reichsbürgerbewegung schließen lässt, es sich bei der inneren Einstellung bzw. Geisteshaltung um Umstände handelt, die in die Sphäre des Betroffenen fallen.

  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 20.1616

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte, Verdacht auf Anhängerschaft zur

    a) Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind grundsätzlich waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, zuletzt BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn.13).

    Lässt ein von außen wahrnehmbares Verhalten des Klägers nach den zugrunde gelegten Erkenntnissen eine ideologische Nähe zur Reichsbürgerbewegung erkennen, so ist es Sache des Klägers, die von ihm selbst hervorgerufenen, berechtigten Zweifel im Hinblick auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu entkräften, zumal der Kläger an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken hat, insbesondere, da es sich bei einer inneren Einstellung bzw. Geisteshaltung um Umstände handelt, die in die "Sphäre" des Klägers fallen (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 16).

    Insbesondere hat sich das Gericht einen Eindruck davon zu verschaffen, inwieweit diese Verhaltensweisen aufgeklärt oder eben auch verschleiert bzw. bagatellisiert werden (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 12.2.2021 - AN 16 K 17.02004 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 -, juris Rn. 5), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21.03.2019 - OVG 11 S 16.19 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 28.01.2021 - 3 EO 316/20 -, ThürVBl 2022, 212 ; BayVGH, Urteil vom 30.07.2020 - 24 BV 18.2500 -, BayVBl 2021, 202 ; SächsOVG, Beschluss vom 03.12.2018 - 3 B 379/18 -, NVwZ-RR 2019, 415 ; OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 17 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, NJW 2017, 3256 ).
  • VGH Bayern, 27.01.2022 - 24 B 20.2539

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zunächst zutreffend unter Anlegung der Maßstäbe des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 13; B.v. 24.9.2020 - 24 ZB 19.1285 - juris Rn. 10) ausgeführt, dass Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG besitzen, da sie die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negieren und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkennen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - jeweils juris).

    Der Kläger hat vielmehr durch ein Zusammenspiel verschiedener Umstände die Zweifel im Hinblick auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit so weit entkräftet, dass vorliegend aus dem von außen wahrnehmbaren Verhalten des Klägers ausnahmsweise nicht auf seine ideologische Nähe zur "Reichsbürgerbewegung" geschlossen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 19.02.2021 - 8 ZB 20.2786

    Widerruf der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit als

  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 6 B 18/22

    Widerruf zweier Waffenbesitzkarten sowie eines kleinen Waffenscheins;

  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 24 CS 23.785

    Keine vollumfängliche waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Einordnung als

  • VG Köln, 08.11.2021 - 20 K 2742/18
  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 24 ZB 19.1285

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines Reichsbürgers

  • OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 447/21

    Waffenrecht; Unzuverlässigkeit; Reichsbürger; Interessenabwägung

  • VG Köln, 08.11.2021 - 20 K 2869/18
  • VGH Bayern, 26.05.2021 - 24 ZB 20.594

    Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Verweis auf das RuStAG 1913

  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

  • VG Ansbach, 12.02.2021 - AN 16 K 17.02004

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"

  • VG Ansbach, 04.12.2020 - AN 16 K 19.00689

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen reichbürgertypischen Verhaltens

  • VG Ansbach, 29.04.2021 - AN 16 K 18.00198

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

  • VG Cottbus, 09.11.2021 - 3 L 343/21

    Waffenverbot für Reichsbürger

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.812

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem luftsicherheitsrechtlichen

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451

    Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem

  • VGH Bayern, 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Identifizierung mit der

  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 24 ZB 19.1931

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Zuordnung zur "Reichsbürger"-Bewegung

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 24 ZB 20.2476

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

  • VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 I 2/23
  • VG Potsdam, 09.05.2022 - 3 K 5987/17
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 24 ZB 19.1554

    Widerruf des Waffenscheins eines Reichsbürgers

  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 24 ZB 20.272
  • VG Mainz, 05.11.2020 - 1 K 1038/19

    Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse;

  • VGH Bayern, 27.10.2020 - 24 ZB 19.1364

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei sog. Reichsbürgern

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.295

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines "Reichsbürgers"

  • VG Augsburg, 25.04.2023 - Au 8 K 21.1254

    Waffenrecht, kleiner Waffenschein, Ablehnung der Erteilung wegen hinreichender

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